Das Bestellerprinzip
30.10.2015
Seit dem 1. Juni 2015 gilt das sogenannte „Bestellerprinzip“ in Deutschland.
Demnach zahlt nun derjenige die Provision des Immobilienmaklers, der ihn beauftragt hat – so die Theorie.
Ist in der Praxis diese Absicht denn realisierbar und handelt es sich wirklich um ein echtes Bestellerprinzip?
Nach der nun aktuellen Gesetzeslage ist es kaum noch möglich, dass ein Wohnungssuchender einen Makler provisionspflichtig mit der Wohnungssuche beauftragt, denn der Makler darf dem Mietsuchenden keine Wohnungen zeigen, die er schon in seinem Portfolio hat – hier ist ja der Vermieter der Besteller. Wohnungen, die er einem Mietinteressenten in dessen Auftrag anbietet, darf er zudem keinem weiteren Interessenten mehr zeigen. Das ist völlig absurd und unrealistisch, vor allem wenn man die Praxis kennt und weiß, dass ein Wohnungssuchender im Schnitt etwa acht Wohnungen besichtigt, bevor er sich für eine entscheidet. Wird das Gesetz zugunsten eines Wohnungssuchenden umgangen, drohen dem Makler Strafen bis zu 25.000,-- Euro.
Dies wird dazu führen, dass Makler wohl kaum noch Aufträge von Wohnungssuchenden annehmen können. Wohnungssuchende, die in eine neue Stadt ziehen oder schnellstmöglich eine neue Wohnung brauchen, werden durch das neue Gesetz enorm beeinträchtigt. Sie werden dann nur in Ausnahmefällen einen Dienstleister finden, der sich für sie auf Wohnungssuche begibt.
Eigentlich ist also der Mietsuchende hier der Verlierer. Die Konsequenz hieraus wird auch sein, dass sich das Angebot an Mietwohnungen verringern wird. Einige – vor allem wenig internetaffine – Vermieter werden ihre Wohnungen in Zukunft unter der Hand weitergeben, um die Maklerkosten zu sparen. Wer eine Wohnung sucht, wird zukünftig ein geringeres Angebot vorfinden.
Viele Makler haben sich bereits auf die neue Gesetzeslage eingestellt: Da vielen Vermietern das spezifische Fachwissen fehlt, das nötig ist, um einen Mietvertrag korrekt aufzusetzen, die richtige Miethöhe zu bestimmen und den richtigen Mieter mit gewünschter Bonität auszuwählen und damit es nicht zu Rechtsstreitigkeiten kommt, die Mieter und Vermieter teuer zu stehen kommen können, entwickeln wir Makler passgenaue Lösungen für unsere Vermieter: dazu gehören die korrekte Markteinschätzung des Mietobjektes, der passende Internetauftritt und das Marketing, die sichere Auswahl der Mietinteressenten, der Bonitätscheck und die rechtliche Vorbereitung des Mietvertrages bis hin zur Übergabe.