Neues aus der Branche – Juli 2016

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Neues aus der Branche – Juli 2016

28.07.2016

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Mietrecht: Fristlose Kündigung bei Störung der Nachtruhe und Vermüllung

Stört ein Mieter wiederholt die Nachtruhe durch Lärm und laute Musik, verschmutzt er die Terrasse eines Mitmieters durch das Herabfallenlassen von Müll und anderen Gegenständen und beleidigt er Mitmieter, ist der Hausfrieden nachhaltig gestört und eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.

(LG Köln, Urteil vom 15.04.2016, AZ: 10 S 139/15)
 


Erbschaftsteuer: Steuerbefreiung für Familienheime 

Die Steuerbefreiung für Familienheime ist rückwirkend zu versagen, wenn der Erwerber innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb seine Eigentümerstellung überträgt, auch wenn er das Familienheim weiterhin im Rahmen eines Nießbrauchs oder Wohnrechts weiterbenutzt. Dies gilt auch für die unentgeltliche Übertragung des Familienheims durch den Erben auf seine Kinder. 

Das entschied das hessische Finanzgericht (FG) in seinem Urteil vom 15. Februar 2016.
 


Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV)

Für Neubauten gelten seit dem 1. Januar 2016 deutlich höhere energetische Anforderungen. Der Primärenergiebedarf eines Neubaus nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2016 muss um mindestens 25 Prozent geringer sein als nach den bis zum Jahresende geltenden Standards für ein vergleichbares Haus. Die Dämmung der Gebäudehülle muss 20 Prozent besser sein als bisher. "Für Bauherren bedeutet diese in Kraft getretene Verschärfung der EnEV, dass enorme Zusatzkosten für eine bessere Dämmung sowie effizientere Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungstechnik einzuplanen sind, obwohl der Energieeffizienzgewinn nur gering ausfällt", kritisiert Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbands IVD. Die Neuregelung gilt für Bauherren, die ab dem 1. Januar 2016 einen Bauantrag eingereicht oder Bauanzeige erstattet haben.

Quelle: IVD